Beispiel für den Nachweis EnEV 1.3 QS 2.1

Antwort

Der Nachweis gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) 1.3 QS2.1 bezieht sich auf die Qualitätssicherung der energetischen Bewertung von Gebäuden. Ein Beispiel für einen solchen Nachweis könnte die Dokumentation der durchgeführten Berechnungen und die verwendeten Softwaretools sein, die die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes analysieren. Hier sind einige Punkte, die in einem solchen Nachweis enthalten sein könnten: 1. **Berechnungsgrundlagen**: Angabe der verwendeten Normen und Richtlinien, z.B. DIN V 18599 oder DIN EN 832. 2. **Software**: Nennung der eingesetzten Software zur Berechnung des Energiebedarfs, inklusive Version und Hersteller. 3. **Eingabedaten**: Detaillierte Auflistung der verwendeten Eingabedaten, wie z.B. Gebäudedaten, Heizungs- und Lüftungssysteme, sowie die verwendeten Materialien. 4. **Ergebnisse**: Darstellung der Ergebnisse der Berechnung, z.B. spezifischer Energiebedarf, CO2-Emissionen. 5. **Qualitätssicherungsmaßnahmen**: Beschreibung der durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie z.B. Plausibilitätsprüfungen oder Überprüfungen durch Dritte. Ein solcher Nachweis dient dazu, die Einhaltung der energetischen Anforderungen der EnEV zu belegen und die Qualität der Berechnungen sicherzustellen.

Kategorie: Immobilien Tags: Nachweis EnEV QS
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