Begründung für Befreiung bei Überschreitung durch Terrasse?

Antwort

Eine Befreiung von den Vorschriften zur Überschreitung durch eine Terrasse kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden. Hier sind einige mögliche Begründungen: 1. **Gestalterische Aspekte**: Die Terrasse könnte zur Verbesserung des Gesamtbildes des Gebäudes oder der Umgebung beitragen. Eine ansprechende Gestaltung kann das Stadtbild aufwerten. 2. **Nutzungserweiterung**: Die Terrasse könnte eine sinnvolle Erweiterung des Wohnraums darstellen, die den Bewohnern zusätzliche Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bietet. 3. **Lärmschutz**: In einigen Fällen kann eine Terrasse dazu beitragen, Lärm von der Straße oder anderen Lärmquellen zu reduzieren, was den Wohnkomfort erhöht. 4. **Nachhaltigkeit**: Wenn die Terrasse mit umweltfreundlichen Materialien und Pflanzen gestaltet wird, kann dies zur Förderung von Biodiversität und zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen. 5. **Bauhistorische Gründe**: Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann eine Terrasse als Teil der historischen Bauweise betrachtet werden, die erhalten werden sollte. 6. **Nachbarliche Einigung**: Wenn eine Einigung mit den Nachbarn über die Terrasse besteht und keine Einwände vorliegen, kann dies als Argument für die Befreiung dienen. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften und Anforderungen der zuständigen Baubehörde zu beachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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