Ja, es ist möglich, dass es gültige Bebauungspläne für Gastronomie und Freizeit in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gibt. Allerdings unterliegen solche Pläne strengen Auflagen und Genehmigungsverfahren um sicherzustellen, dass die Nutzung und Bebauung keine zusätzlichen Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Die zuständigen Behörden müssen sicherstellen, dass geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Auswirkungen von Überschwemmungen zu minimieren. Es ist ratsam, sich bei der örtlichen Bau- oder Planungsbehörde über die spezifischen Anforderungen und Genehmigungsverfahren zu informieren.