Ja, innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets kann grundsätzlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden, jedoch unterliegt dies strengen Auflagen und Genehmigungsverfahren Gemäß § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dürfen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen baulichen Anlagen errichtet werden, es sei denn, es handelt sich um Ausnahmen, die im Gesetz vorgesehen sind oder durch die zuständige Wasserbehörde genehmigt werden. Für eine Wasserskianlage könnte es möglich sein, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, wenn nachgewiesen wird, dass die baulichen Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben und die Sicherheit der Anlage gewährleistet ist. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Wasserbehörde und den Planungsbehörden aufzunehmen, um die spezifischen Anforderungen und Genehmigungsvoraussetzungen zu klären.