Ob Bauzeitverlängerungen infolge von Corona anerkannt werden, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den spezifischen Umständen des jeweiligen Bauprojekts ab. In vielen Fällen können pandemiebedingte Verzögerungen als höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse betrachtet werden, die eine Verlängerung der Bauzeit rechtfertigen. Es ist jedoch wichtig, die vertraglichenungen zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die Ansprüche auf Bauzeitverlängerungen korrekt geltend zu machen.