Sollte ein Privatnutzer einen Bauvertrag nach BGB oder VOB/B abschließen, wenn er Planungsänderungen durch die Baubehörde erwartet?

Antwort

Ein Privatnutzer sollte in der Regel einen Bauvertrag nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abschließen, wenn er Planungsänderungen durch die Baubehörde erwartet. Der Grund dafür ist, dass das BGB flexibler und verbraucherfreundlicher ist, insbesondere in Bezug auf Änderungen und Anpassungen während des Bauprozesses. Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist eher für professionelle Bauvorhaben und öffentliche Aufträge geeignet und kann für Privatnutzer komplexer und weniger transparent sein. Sie enthält spezifische Regelungen, die für Laien schwer verständlich sein können und oft weniger Spielraum für Änderungen bieten. Ein Bauvertrag nach BGB bietet mehr Schutz und ist in der Regel einfacher zu handhaben, wenn es um Änderungen und Anpassungen geht, die durch externe Faktoren wie die Baubehörde notwendig werden.

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