Bauliche Veränderungen gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WeMoG) beziehen sich auf Änderungen an der Substanz eines Gebäudes oder an den gemeinschaftlichen Teilen einer Wohnanlage, die die Nutzung oder den Zustand der Immobilie beeinflussen können. Dazu zählen beispielsweise: 1. **Umbauten**: Änderungen an der Raumaufteilung, wie das Entfernen oder Hinzufügen von Wänden. 2. **Erweiterungen**: Anbauten oder Aufstockungen, die die Fläche oder das Volumen des Gebäudes vergrößern. 3. **Modernisierungen**: Maßnahmen, die den Standard der Wohnung oder des Gebäudes erhöhen, wie der Einbau neuer Fenster oder die Erneuerung der Heizungsanlage. 4. **Änderungen an gemeinschaftlichen Einrichtungen**: Veränderungen an Flächen oder Einrichtungen, die von allen Eigentümern genutzt werden, wie Treppenhäuser, Aufzüge oder Gärten. Für solche baulichen Veränderungen ist in der Regel die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer erforderlich, insbesondere wenn sie die gemeinschaftlichen Belange betreffen.