Welche Bauherrenaufgaben können besondere Leistungen an den Auftragnehmer übertragen werden?

Antwort

Bauherrenaufgaben, die als besondere Leistungen an den Auftragnehmer übertragen werden können, umfassen in der Regel folgende Bereiche: 1. **Planung und Entwurf**: Übertragung von Aufgaben zur Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplänen. 2. **Genehmigungsmanagement**: Unterstützung bei der Einholung von Baugenehmigungen und anderen erforderlichen Genehmigungen. 3. **Ausschreibung und Vergabe**: Durchführung der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer. 4. **Qualitätskontrolle**: Überwachung der Bauausführung hinsichtlich der Qualität und Einhaltung der technischen Standards. 5. **Kostenmanagement**: Erstellung von Kostenberechnungen und Budgetüberwachung. 6. **Terminmanagement**: Planung und Überwachung von Bauzeiten und Terminen. 7. **Dokumentation**: Erstellung und Pflege von Bautagebüchern und anderen relevanten Dokumenten. 8. **Koordination der Gewerke**: Abstimmung und Koordination zwischen verschiedenen Gewerken und Dienstleistern. Es ist wichtig, dass solche Aufgaben klar im Vertrag definiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und die Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln.

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