Die Auflassungsvormerkung ist ein rechtliches Instrument im deutschen Immobilienrecht, das dazu dient, den Anspruch auf Eigentum an einer Immobilie zu sichern. Sie wird im Grundbuch eingetragen und schützt den Käufer vor nachteiligen Veränderungen, die bis zur endgültigen Eigentumsübertragung (Auflassung) eintreten könnten. Wenn es um ein Übernahmerecht geht, beispielsweise im Rahmen eines Kaufvertrags oder einer anderen Vereinbarung, kann die Auflassungsvormerkung dazu verwendet werden, das Übernahmerecht abzusichern. Das bedeutet, dass der Käufer durch die Vormerkung sicherstellen kann, dass sein Anspruch auf Übertragung des Eigentums nicht durch andere Ansprüche oder Eintragungen im Grundbuch gefährdet wird. Es ist wichtig, dass die Auflassungsvormerkung korrekt im Grundbuch eingetragen wird und alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Bei spezifischen Fragen oder zur Umsetzung sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.