Die Anforderungen an den Schallschutz im Wohnungsbau sind in Deutschland durch die DIN 4109 geregelt. Diese Norm legt die Mindestanforderungen an den Schallschutz zwischen Wohnungen sowie zwischen Wohnungen und anderen Nutzungen fest. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Luftschallschutz**: Hierbei handelt es sich um den Schutz gegen Geräusche, die durch die Luft übertragen werden, wie z.B. Sprache oder Musik. Die Norm gibt Werte für den Schalldämm-Maß (Rw) vor, die je nach Nutzung variieren. 2. **Trittschallschutz**: Dieser bezieht sich auf Geräusche, die durch Schritte oder Bewegungen auf dem Boden entstehen. Die Anforderungen werden durch das bewertete Trittschall-Maß (L'n,w) definiert. 3. **Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten**: Bei Mehrfamilienhäusern müssen die Schallschutzanforderungen zwischen den einzelnen Wohnungen sowie zwischen Wohnungen und gemeinschaftlichen Bereichen (z.B. Treppenhäuser) beachtet werden. 4. **Bauliche Maßnahmen**: Um die Anforderungen zu erfüllen, können verschiedene bauliche Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Verwendung von schalldämmenden Materialien, spezielle Konstruktionen von Wänden und Decken sowie die Berücksichtigung von Fugen und Anschlüssen. 5. **Prüfung und Nachweis**: Der Schallschutz muss durch Messungen oder Berechnungen nachgewiesen werden, um sicherzustellen, dass die Anforderungen eingehalten werden. Es ist wichtig, sich bei der Planung und Ausführung von Wohngebäuden an diese Vorgaben zu halten, um ein angenehmes Wohnklima zu schaffen und Konflikte zwischen den Bewohnern zu vermeiden.