Besteht eine Anbietpflicht auch, wenn die Alternativwohnung erst nach der Kündigungsfrist frei wird?

Antwort

In Deutschland besteht grundsätzlich keine generelle Anbietpflicht für Vermieter, eine Alternativwohnung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist frei wird. Die Anbietpflicht kann jedoch in bestimmten Fällen relevant werden, insbesondere wenn es sich um eine Eigenbedarfskündigung handelt und der Vermieter eine vergleichbare Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage hat, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums frei wird. Es ist ratsam, die spezifischen Umstände des Falls zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Situation zu klären. Ein Anwalt für Mietrecht kann hier weiterhelfen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Welche außerordentliche Kündigungsfrist gilt bei Mieterhöhung wegen energetischer Sanierung?

Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]