In Bulgarien ist die Verpflichtung zur Durchführung einer Altlasterermittlung (Untersuchung auf Altlasten) für Grundstücke gesetzlich geregelt, aber sie gilt nicht pauschal für alle Grundstücke und Nutzungen. Die Pflicht zur Altlastenermittlung ergibt sich insbesondere aus dem **Umweltschutzgesetz (Закон за опазване на околната среда, ZOOS)** und weiteren spezialgesetzlichen Regelungen, etwa im Zusammenhang mit bestimmten industriellen Nutzungen oder bei Verdacht auf Kontamination. **Konkret:** - Bei bestimmten Projekten, wie z.B. Bauvorhaben, Umnutzung von Grundstücken, industriellen Aktivitäten oder bei Verdacht auf Kontamination, kann eine Altlastenermittlung verpflichtend sein. - Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder bei der Beantragung von Baugenehmigungen kann die zuständige Behörde eine Untersuchung auf Altlasten verlangen. - Für Grundstücke ohne besondere Nutzung oder Verdachtsmomente besteht in der Regel keine generelle Pflicht zur Altlastenermittlung; hier handelt es sich eher um eine Empfehlung, insbesondere im Rahmen von Immobilientransaktionen zur Risikominimierung. **Fazit:** Die Verpflichtung zur Altlasterermittlung in Bulgarien ist **situationsabhängig** und nicht generell für alle Grundstücke vorgeschrieben. Sie wird insbesondere dann verpflichtend, wenn gesetzliche Vorgaben (z.B. bei bestimmten Nutzungen oder Verdachtsfällen) dies erfordern. In anderen Fällen ist sie eine Empfehlung, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [bulgarischen Umweltministerium](https://www.moew.government.bg/bg/) (auf Bulgarisch).