Welche Abweichung bei offenem Treppenraum in einer Nutzungseinheit ist möglich?

Antwort

Die Abweichungen zum Thema offener Treppenraum in ein- und derselben Nutzungseinheit können je nach den spezifischen Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen des jeweiligen Landes oder der Region variieren. In Deutschland beispielsweise regeln die Landesbauordnungen (LBO) und die Musterbauordnung (MBO) die Anforderungen an Treppenräume. Eine häufige Abweichung kann sein, dass in Einfamilienhäusern oder kleinen Mehrfamilienhäusern der Treppenraum nicht zwingend als eigener Brandabschnitt ausgebildet sein muss, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie z.B. die Einhaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie der Einsatz von Rauchmeldern. Für genauere Informationen und spezifische Abweichungen solltest du die jeweilige Landesbauordnung oder die zuständige Baubehörde konsultieren. Ein Beispiel für die Musterbauordnung findest du hier: [Musterbauordnung (MBO)](https://www.is-argebau.de/SharedDocs/Downloads/IS-ARGEBAU/DE/Musterbauordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

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