Wie weit muss der Abstand von einem Gebäude zu Bahngleisen in Niederösterreich sein?

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In Niederösterreich muss der Abstand von einem Gebäude zu Bahngleisen in der Regel mindestens 10 Meter betragen. Dieser Abstand kann jedoch je nach spezifischen Vorschriften, der Art der Bahn (z. B. Hauptstrecke oder Nebenbahn) und den örtlichen Gegebenheiten variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde oder der ÖBB über die genauen Anforderungen und Regelungen zu informieren.

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