Gilt eine abseits vom Wohnhaus errichtete überbaute Terrasse als Wohnraum?

Antwort

Ob eine abseits vom Wohnhaus errichtete überbaute Terrasse als Wohnraum gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes oder der. Generell wird Wohnraum als eine Fläche definiert, die zum dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet und bestimmt ist. Eine überbaute Terrasse könnte als Wohnraum gelten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt, wie z.B.: - Sie ist vollständig umschlossen und beheizbar. - Sie verfügt über eine ausreichende Belichtung und Belüftung. - Sie ist baurechtlich als Wohnraum genehmigt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde oder einem Fachanwalt für Baurecht zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

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