Ja, eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) darf grundsätzlich einem Exposé beigefügt werden, insbesondere wenn sie zur Veranschaulichung der Lage und der... [mehr]
Ein Abschlusssatz in einem Exposé zu einem Gewerbeobjekt könnte folgendermaßen formuliert sein: „Nutzen Sie die Chance, Teil dieses vielversprechenden Standorts zu werden und sichern Sie sich Ihr neues Gewerbeobjekt, das Ihnen nicht nur optimale Rahmenbedingungen bietet, sondern auch großes Potenzial für zukünftiges Wachstum.“ Dieser Satz fasst die Vorteile des Objekts zusammen und motiviert potenzielle Interessenten zur Kontaktaufnahme.
Ja, eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) darf grundsätzlich einem Exposé beigefügt werden, insbesondere wenn sie zur Veranschaulichung der Lage und der... [mehr]
Eine präzisere und stilistisch ansprechendere Formulierung für ein Exposé könnte lauten: "Vom zentral gelegenen, rechtwinkligen Flur sind alle Räume der Wohnung, darun... [mehr]