Wie kann ich in Bayern zwei abgeschlossene Wohnungen einer Einheit hinzufügen, sodass sie die gleiche Nummer erhalten?

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In Bayern ist es möglich, zwei in sich abgeschlossene Wohnungen einer Einheit hinzuzufügen und ihnen die gleiche Nummer zu geben, jedoch müssen bestimmte rechtliche und bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die Schritte, die beachtet werden sollten: 1. **Prüfung der baulichen Gegebenheiten**: Es muss sichergestellt werden, dass die beiden Wohnungen tatsächlich in sich abgeschlossen sind und den baulichen Anforderungen entsprechen. 2. **Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung**: Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft müssen entsprechend angepasst werden. Dies erfordert in der Regel die Zustimmung aller Miteigentümer. 3. **Genehmigung durch die Baubehörde**: Eine Genehmigung durch die zuständige Baubehörde ist erforderlich. Hierbei wird geprüft, ob die baulichen Änderungen den geltenden Bauvorschriften entsprechen. 4. **Eintragung im Grundbuch**: Nach der Genehmigung durch die Baubehörde muss die Änderung im Grundbuch eingetragen werden. Dies erfolgt durch einen Notar. 5. **Nummerierung der Wohnungen**: Die Nummerierung der Wohnungen kann durch die Gemeinde oder Stadtverwaltung festgelegt werden. Es ist wichtig, dass die Nummerierung eindeutig und nachvollziehbar ist. Es wird empfohlen, sich bei einem Fachanwalt für Immobilienrecht oder einem Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

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