Gehören Abbruchkosten zu Grund und Boden?

Antwort

Abbruchkosten gehören in der Regel nicht zu den Anschaffungskosten von Grund und Boden. Sie sind vielmehr als nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes zu betrachten, das auf dem Grundstück errichtet wird. Diese Kosten können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Einkünfteerung stehen. Es ist jedoch ratsam, sich bei spezifischen steuerlichen Fragen an einen Steuerberater zu wenden, um die genaue Behandlung der Abbruchkosten zu klären.

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