Ist es zulässig, ein Ursprungszeugnis nach der Auslieferung bei der IHK ausstellen zu lassen?

Antwort

Ein Ursprungszeugnis sollte in der Regel vor der Auslieferung der Waren ausgestellt werden, da es die Herkunft der Produkte dokumentiert und oft für Zoll- und Exportformalitäten benötigt wird. In einigen Fällen kann es jedoch möglich sein, ein Ursprungszeugnis nach der Auslieferung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausstellen zu lassen, insbesondere wenn es sich um nachträgliche Anträge handelt oder wenn besondere Umstände vorliegen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen IHK zu erkundigen, um die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten zu klären.

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