Ja, in Deutschland muss der Grundpreis auf dem Preisschild angegeben werden, wenn es sich um verpackte Waren handelt, die in unterschiedlichen Mengen verkauft werden. Dies dient der Preistransparenz und ermöglicht es den Verbrauchern, die Preise pro Einheit (z. B. pro Liter, Kilogramm oder Meter) zu vergleichen. Die Regelungen dazu sind im Preisangabenverordnung (PAngV) festgelegt.