Wie lange darf ein Gerät gelagert sein, um es noch als neu verkauft werden zu dürfen?

Antwort

Es gibt keine gesetzlich festgelegte maximale Lagerdauer, nach der ein Gerät nicht mehr als "neu" verkauft werden darf. Entscheidend ist, dass das Gerät unbenutzt, originalverpackt und technisch sowie optisch im Neuzustand ist. Die Lagerdauer allein macht ein Produkt nicht automatisch "gebraucht". Allerdings können Faktoren wie technische Veralterung, Ablauf von Herstellergarantien oder Veränderungen an der Verpackung (z.B. durch Lagerung entstandene Schäden) dazu führen, dass ein Gerät nicht mehr als "neu" gilt oder zumindest nicht mehr als "aktuelles Neugerät" wahrgenommen wird. Wichtig ist auch die Transparenz gegenüber dem Käufer: Wenn ein Gerät beispielsweise ein älteres Modell ist oder die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist, sollte dies klar kommuniziert werden. Zusammengefasst: Solange das Gerät unbenutzt, originalverpackt und im Neuzustand ist, kann es grundsätzlich als "neu" verkauft werden – unabhängig von der Lagerdauer. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/gebraucht-oder-neu-was-bedeutet-das-beim-kauf-im-internet-13213).

Kategorie: Handel Tags: Gerät Lagerung Neuware
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