Wann ist keine ordentliche Prüfung gemäß §377 HGB möglich?

Antwort

Eine ordentliche Prüfung gemäß § 377 HGB ist nicht möglich, wenn es sich um ein Geschäft zwischen Nichtkaufleuten handelt. Der § 377 HGB regelt die Untersuchungs- und Rügepflicht nur für Kaufleute. Wenn also einer der Vertragspartner kein Kaufmann ist, findet diese Vorschrift keine Anwendung.

Kategorie: Handel Tags: Prüfung HGB Ordentlich
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