Kann ich bei der Gewerbeanmeldung zusätzliche Tätigkeiten wie Nähen von Kleidung oder Fotografie angeben? Wie sollte das schriftlich erfolgen?

Antwort

Ja, bei der Gewerbeanmeldung kannst du zusätzliche Tätigkeiten wie das Nähen von Kleidung oder Fotografie angeben. Es ist wichtig, dass du alle geplanten Tätigkeiten im Anmeldeformular aufführst, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Schriftlich könntest du dies beispielsweise so formulieren: „Ich beantrage die Gewerbeanmeldung für folgende Tätigkeiten: 1. Nähen von Kleidung (z.B. Maßanfertigungen, Reparaturen) 2. Fotografie (z.B. Porträtfotografie, Eventfotografie)“ Achte darauf, dass die Tätigkeiten klar und präzise beschrieben sind. Es kann auch hilfreich sein, die Haupttätigkeit und die Nebentätigkeiten zu kennzeichnen.

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