Nein, der Zulassungsinhaber eines Arzneimittels in Chile muss nicht zwingend aus Chile kommen. Allerdings muss der Zulassungsinhaber einen rechtlichen Vertreter in Chile haben, der für die Einhaltung der lokalen Vorschriften verantwortlich ist. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle regulatorischen Anforderungen und Verpflichtungen vor Ort erfüllt werden können.