Wie viel Zeit haben Pflegefachkräfte in Pflegeheimen nach Neuaufnahme eines sturzgefährdeten Patienten für die Umsetzung der Sturzprophylaxe?

Antwort

Für die Sturzprophylaxe bei neu aufgenommenen, sturzgefährdeten Patienten in einem Pflegeheim gibt es keine bundesweit gesetzlich festgelegte, minutengenaue Frist. Allerdings gilt der Grundsatz, dass die Gefährdungserhebung und entsprechende Maßnahmen **unverzüglich** nach der Aufnahme erfolgen müssen. Konkret bedeutet das: - **Risikoeinschätzung:** Die Sturzgefährdung sollte idealerweise **am Tag der Aufnahme** oder spätestens innerhalb der ersten 24 Stunden nach Einzug erfolgen. Dies entspricht den Empfehlungen des Expertenstandards "Sturzprophylaxe in der Pflege" des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). - **Maßnahmenplanung:** Nach der Einschätzung sind die individuellen Maßnahmen zur Sturzprophylaxe zeitnah zu planen und umzusetzen, um das Risiko unmittelbar zu minimieren. **Fazit:** Pflegefachkräfte müssen sich **sofort nach der Aufnahme** eines sturzgefährdeten Bewohners um die Sturzprophylaxe kümmern – spätestens innerhalb von 24 Stunden. Dies dient dem Schutz des Bewohners und entspricht den aktuellen pflegewissenschaftlichen Standards. Weitere Informationen findest du z.B. beim [DNQP – Expertenstandard Sturzprophylaxe](https://www.dnqp.de/expertenstandards/expertenstandard-sturzprophylaxe-in-der-pflege/).

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