Für die Sturzprophylaxe bei neu aufgenommenen, sturzgefährdeten Patienten in einem Pflegeheim gibt es keine bundesweit gesetzlich festgelegte, minutengenaue Frist. Allerdings gilt der Grundsatz, dass die Gefährdungserhebung und entsprechende Maßnahmen **unverzüglich** nach der Aufnahme erfolgen müssen. Konkret bedeutet das: - **Risikoeinschätzung:** Die Sturzgefährdung sollte idealerweise **am Tag der Aufnahme** oder spätestens innerhalb der ersten 24 Stunden nach Einzug erfolgen. Dies entspricht den Empfehlungen des Expertenstandards "Sturzprophylaxe in der Pflege" des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). - **Maßnahmenplanung:** Nach der Einschätzung sind die individuellen Maßnahmen zur Sturzprophylaxe zeitnah zu planen und umzusetzen, um das Risiko unmittelbar zu minimieren. **Fazit:** Pflegefachkräfte müssen sich **sofort nach der Aufnahme** eines sturzgefährdeten Bewohners um die Sturzprophylaxe kümmern – spätestens innerhalb von 24 Stunden. Dies dient dem Schutz des Bewohners und entspricht den aktuellen pflegewissenschaftlichen Standards. Weitere Informationen findest du z.B. beim [DNQP – Expertenstandard Sturzprophylaxe](https://www.dnqp.de/expertenstandards/expertenstandard-sturzprophylaxe-in-der-pflege/).