Ja, das ist korrekt. Wenn sich der Zahnersatz innerhalb der Gewährleistungsfrist befindet, ist der Zahnarzt oder das Dentallabor verpflichtet, eventuelle Mängel oder Probleme ohne zusätzliche Kosten zu beheben. Eine OK/UK Reparatur (Oberkiefer/Unterkiefer Reparatur) sollte daher im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt werden.