Kann ein Zahn nach Behandlung gemäß Nr. 2190a länger empfindlich sein?
Antwort vomJa, ein Zahn kann nach einer Behandlung gemäß Nr. 2190a (Sensibilitätsprobe, z.B. Kälte- oder Wärmetest) oder nach einer vergleichbaren Maßnahme längere Zeit empfindlich sein. Die Nr. 2190a selbst beschreibt allerdings nur die Durchführung eines Tests zur Überprüfung der Vitalität des Zahnes, nicht eine eigentliche Behandlung. Wenn du jedoch meinst, dass der Zahn nach einer Behandlung, bei der eine Sensibilitätsprobe durchgeführt wurde (z.B. nach einer Füllung, einer tiefen Kariesbehandlung oder anderen Eingriffen), empfindlich bleibt, ist das durchaus möglich. Gründe dafür können sein: - **Reizung des Zahnnervs** durch die Behandlung oder durch verwendete Materialien - **Tiefe Karies**, die nahe am Zahnnerv lag - **Mikrotrauma** durch das Präparieren des Zahnes - **Undichte Füllung** oder Randspalt In den meisten Fällen klingt die Empfindlichkeit nach einigen Tagen bis Wochen ab. Hält sie jedoch länger an oder wird stärker, sollte der Zahnarzt erneut aufgesucht werden, um Komplikationen wie eine Entzündung des Zahnnervs auszuschließen. Weitere Informationen zur Abrechnungsziffer findest du z.B. bei der [KZBV](https://www.kzbv.de/).