Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]
Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) zahlt kein Sterbegeld. In Deutschland wurde die Sterbegeldversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung abgeschafft. Es gibt jedoch private Sterbegeldversicherungen, die für solche Fälle abgeschlossen werden können. Es ist ratsam, sich direkt bei der AOK oder einem Versicherungsberater über mögliche Optionen zu informieren.
Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]