Ärzte sind in erster Linie medizinische Fachkräfte, die Patienten behandeln, Diagnosen stellen und Therapien durchführen. Sie wenden wissenschaftlich fundiertes Wissen an, das auf Forsc... [mehr]
Die Aufbewahrung von medizinischen Befunden und Gutachten durch Ärzte ist in Deutschland im § 630f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach sind Ärzte verpflichtet, die Unterlagen über die Behandlung von Patienten für mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Behandlung abgeschlossen wurde. Zusätzlich können auch spezifische Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen oder den Berufsordnungen der Ärztekammern bestehen, die ebenfalls die Aufbewahrungsfristen betreffen.
Ärzte sind in erster Linie medizinische Fachkräfte, die Patienten behandeln, Diagnosen stellen und Therapien durchführen. Sie wenden wissenschaftlich fundiertes Wissen an, das auf Forsc... [mehr]
Ja, es gibt spezielle Ärzte und Einrichtungen, die Abstinenznachweise (z. B. für Alkohol oder Drogen) ausstellen dürfen. Diese Nachweise werden häufig im Rahmen einer Medizinisch-P... [mehr]