Wo ist festgelegt, dass Ärzte medizinische Befunde oder Gutachten 10 Jahre aufbewahren müssen?

Antwort

Die Aufbewahrung von medizinischen Befunden und Gutachten durch Ärzte ist in Deutschland im § 630f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach sind Ärzte verpflichtet, die Unterlagen über die Behandlung von Patienten für mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Behandlung abgeschlossen wurde. Zusätzlich können auch spezifische Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen oder den Berufsordnungen der Ärztekammern bestehen, die ebenfalls die Aufbewahrungsfristen betreffen.

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