Wo ist festgelegt, dass Ärzte medizinische Befunde oder Gutachten 10 Jahre aufbewahren müssen?

Antwort

Die Aufbewahrung von medizinischen Befunden und Gutachten durch Ärzte ist in Deutschland im § 630f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach sind Ärzte verpflichtet, die Unterlagen über die Behandlung von Patienten für mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Behandlung abgeschlossen wurde. Zusätzlich können auch spezifische Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen oder den Berufsordnungen der Ärztekammern bestehen, die ebenfalls die Aufbewahrungsfristen betreffen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Welche Ärzte gibt es in Schwabach?

Eine vollständige und aktuelle Liste aller Ärzte in Schwabach findest du am besten über folgende Wege: 1. **Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB):** [https:... [mehr]

Wie finde ich KIM-Adressen von Ärzten als Logopädin?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist ein sicherer E-Mail-Dienst im deutschen Gesundheitswesen, der für den Austausch sensibler medizinischer Daten genutzt wird. Um KIM-Adressen von Ärzten... [mehr]