Die Abwesenheit ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) kann je nach Arbeitgeber und den geltenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag unterschiedlich gehandhabt werden. In vielen Fällen ist es üblich, dass Arbeitnehmer bei einer Erkrankung bis zu drei Tage ohne AUB fehlen können. Ab dem vierten Tag wird in der Regel eine AUB verlangt. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen deines Unternehmens zu überprüfen oder im Personalbüro nachzufragen, um Missverständnisse zu vermeiden.