Wie ist Werbung für Nährstoffergänzungsmittel erlaubt? Beispiele für Kampagnen-Headlines?

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Für Nährstoffergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittel) gelten in Deutschland und der EU strenge rechtliche Vorgaben, insbesondere durch die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Werbung darf nur mit zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen („Health Claims“) erfolgen. Irreführende, krankheitsbezogene oder nicht zugelassene Aussagen sind verboten. **Wichtige Grundregeln:** - Keine Heilversprechen oder Aussagen, die auf die Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten abzielen. - Nur zugelassene Health Claims verwenden (siehe [EU-Register für Health Claims](https://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims/register/public/?event=search)). - Aussagen müssen wahr, belegbar und nicht irreführend sein. - Pflichtangaben wie „Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise“ müssen beachtet werden. **Beispiele für zulässige Kampagnen-Headlines:** 1. **„Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“** 2. **„Magnesium unterstützt die normale Muskelfunktion.“** 3. **„Mit Zink für den Erhalt normaler Haut, Haare und Nägel.“** 4. **„Vitamin D – für die Erhaltung normaler Knochen.“** 5. **„Folsäure trägt zum normalen Wachstum des mütterlichen Gewebes während der Schwangerschaft bei.“** 6. **„Mit Eisen zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung.“** 7. **„Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei.“** 8. **„Calcium – wichtig für normale Zähne und Knochen.“** 9. **„B-Vitamine für einen normalen Energiestoffwechsel.“** 10. **„Mit Selen zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress.“** **Unzulässig wären z.B.:** - „Heilt Erkältungen schnell!“ - „Schützt garantiert vor Krebs!“ - „Wirkt gegen Depressionen.“ **Tipp:** Vor jeder Werbemaßnahme sollte geprüft werden, ob die verwendeten Aussagen im [EU-Register für Health Claims](https://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims/register/public/?event=search) zugelassen sind. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

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