Die „50 kg“ sind sehr wahrscheinlich eine **Marketing-Zahl, die sich auf ihren höchsten Ausgangspunkt** bezieht – nicht auf den im Buch an einer Stelle dokumentierten Stand. In...
In Deutschland unterliegt die Werbung für Arzneimittel strengen gesetzlichen Regelungen. Ein Arzneimittel, das nur zur Symptombehandlung bei Bronchitis zugelassen ist, darf in der Werbung nicht mit einer uneingeschränkten Indikation für Husten beworben werden. Die Werbung sich an den genehmigten Indikationen orientieren und darf keine irreführenden Informationen enthalten. Eine solche Werbung könnte als unzulässig angesehen werden, da sie den Eindruck erwecken könnte, dass das Arzneimittel für alle Arten von Husten geeignet ist, was nicht der Zulassung entspricht. Es ist wichtig, dass die Werbung klar und transparent die tatsächlichen Anwendungsgebiete des Arzneimittels widerspiegelt.
Die „50 kg“ sind sehr wahrscheinlich eine **Marketing-Zahl, die sich auf ihren höchsten Ausgangspunkt** bezieht – nicht auf den im Buch an einer Stelle dokumentierten Stand. In...
Zu "Teizeild" liegen keine Informationen über eine Zulassung oder ein entsprechendes Produkt/Medikament vor. Es ist möglich, dass ein Tippfehler vorliegt oder der Begriff nicht kor...