Wer stellt die persönliche Schutzausrüstung in Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung?

Antwort

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Gesundheitseinrichtungen wird in der Regel vom Arbeitgeber bereitgestellt. Dies umfasst Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen, die verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, um deren Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die genauen Vorschriften können je nach Land und spezifischer Einrichtung variieren.

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