Meldungen an das Gesundheitsamt müssen in Deutschland von verschiedenen Personen und Institutionen gemacht werden, insbesondere in folgenden Fällen: 1. **Ärzte**: Sie sind verpflichtet, bestimmte Krankheiten (z.B. Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Masern, COVID-19) zu melden. Die Meldung muss in der Regel unverzüglich erfolgen, oft innerhalb von 24 Stunden. 2. **Labore**: Bei Nachweis meldepflichtiger Erreger müssen Labore ebenfalls Meldungen an das Gesundheitsamt machen. Dies geschieht in der Regel sofort nach dem Nachweis. 3. **Einrichtungen des Gesundheitswesens**: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen ebenfalls bestimmte Erkrankungen und Ausbrüche melden. 4. **Arbeitgeber**: Bei Verdacht auf Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Erkrankungen sind Arbeitgeber verpflichtet, dies zu melden. 5. **Personen**: In einigen Fällen können auch Personen selbst verpflichtet sein, bestimmte Erkrankungen zu melden, insbesondere wenn sie in Kontakt mit anderen Personen stehen, die gefährdet sein könnten. Die genauen Fristen und Meldepflichten können je nach Bundesland und spezifischer Situation variieren. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten direkt beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren.