Wer darf Arzneimittel herstellen?

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Arzneimittel dürfen nur von Unternehmen hergestellt werden, die über eine gültige Herstellungserlaubnis verfügen. Diese Erlaubnis wird in der Regel von den zuständigen nationalen Behörden, wie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland, erteilt. Die Hersteller müssen strenge Qualitätsstandards einhalten, die in den Guten Herstellungspraxen (GMP) festgelegt sind. Zudem müssen die Mitarbeiter entsprechend qualifiziert sein, und die Produktionsstätten müssen regelmäßig kontrolliert werden.