Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]
Pflegegeld erhalten Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind und von einer privaten Pflegeperson zu Hause betreut werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse anerkannt wird und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es dann an die pflegende Person weitergeben kann. Weitere Informationen findest du auf der Webseite der [Pflegekasse](https://www.pflege.de/pflegekasse/).
Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]