In Deutschland liegt die Beweislast für einen Behandlungsfehler grundsätzlich beim Patienten. Das bedeutet, der Patient muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser Fehler zu einem Schaden geführt hat. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Beweislast umgekehrt wird, zum Beispiel bei groben Behandlungsfehlern oder bei Verletzung von Dokumentationspflichten durch den Arzt. In solchen Fällen muss der Arzt nachweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler verursacht wurde.