Die AOK Deutschland vertritt die AOK-Gemeinschaft auf Bundesebene: Sie koordiniert gemeinsame Interessen, wirkt an Gesundheitsreformen mit und vertritt die AOK gegenüber Politik, Behörden un...
Welche Aufgaben zählen nicht zu den pflegerischen Vorbehaltsaufgaben?
Antwort vomZu den pflegerischen Vorbehaltsaufgaben zählen Tätigkeiten, die ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden dürfen, wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden. Aufgaben, die nicht zu diesen Vorbehaltsaufgaben gehören, sind in der Regel einfache Hilfstätigkeiten, wie die Unterstützung bei der Körperpflege, das Anreichen von Essen oder das Begleiten von Patienten. Diese können oft auch von nicht-examinierten Kräften, wie Pflegehelfern, übernommen werden.