Welche Aufgaben zählen nicht zu den pflegerischen Vorbehaltsaufgaben?

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Zu den pflegerischen Vorbehaltsaufgaben zählen Tätigkeiten, die ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden dürfen, wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden. Aufgaben, die nicht zu diesen Vorbehaltsaufgaben gehören, sind in der Regel einfache Hilfstätigkeiten, wie die Unterstützung bei der Körperpflege, das Anreichen von Essen oder das Begleiten von Patienten. Diese können oft auch von nicht-examinierten Kräften, wie Pflegehelfern, übernommen werden.

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