Im Schwerbehindertenantrag solltest du als Gesundheitsstörung den Herzinfarkt (medizinisch: Myokardinfarkt) sowie die daraus resultierenden gesundheitlichen Einschränkungen und Folgezust&aum...
Bei einem Herzinfarkt ist schnelles Handeln entscheidend. Hier sind die Schritte, die du befolgen solltest: 1. **Notruf absetzen**: Rufe sofort den Notruf (112 in Europa) an und beschreibe die Symptome. 2. **Beruhigen**: Versuche, die betroffene Person ruhig zu halten und setze sie in eine bequeme Position, vorzugsweise mit leicht erhöhtem Oberkörper. 3. **Atemwege freihalten**: Achte darauf, dass die Atemwege frei sind. 4. **Medikamente**: Wenn die betroffene Person Nitroglycerin oder andere Herzmedikamente hat, hilf ihr, diese einzunehmen. 5. **Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)**: Wenn die Person bewusstlos ist und nicht atmet, beginne sofort mit der HLW. Drücke kräftig und schnell in der Mitte der Brust (ca. 100-120 Mal pro Minute). Es ist wichtig, dass du nicht zögerst und sofort handelst, da jede Minute zählt.
Im Schwerbehindertenantrag solltest du als Gesundheitsstörung den Herzinfarkt (medizinisch: Myokardinfarkt) sowie die daraus resultierenden gesundheitlichen Einschränkungen und Folgezust&aum...