Der Hebammenhilfevertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband (Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland) und den Hebammenverbänden, die die Vergütung und Rah... [mehr]
Ein Hebammenhilfevertrag ist ein Vertrag zwischen einer schwangeren Person (bzw. den werdenden Eltern) und einer Hebamme. In diesem Vertrag werden die Leistungen, die die Hebamme während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett erbringt, sowie die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit festgehalten. Typische Inhalte eines Hebammenhilfevertrags sind: - **Leistungsumfang:** Welche Leistungen werden angeboten? (z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitung, Betreuung während der Geburt, Nachsorge) - **Erreichbarkeit:** Wie und wann ist die Hebamme erreichbar? - **Vergütung:** Wie erfolgt die Abrechnung? In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Hebammenleistungen, manche Zusatzleistungen können aber privat zu zahlen sein. - **Haftung und Versicherung:** Hinweise zur Haftpflichtversicherung der Hebamme. - **Kündigung:** Regelungen, wie und unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann. - **Datenschutz:** Umgang mit persönlichen Daten. Der Vertrag dient beiden Seiten als rechtliche Absicherung und sorgt für Transparenz über die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Hebammenverband](https://www.hebammenverband.de/) oder bei deiner Krankenkasse.
Der Hebammenhilfevertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband (Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland) und den Hebammenverbänden, die die Vergütung und Rah... [mehr]