Das Teilhabeplanverfahren ist ein Verfahren, das in Deutschland im Rahmen der Eingliederungilfe für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen angewendet wird. Es dient dazu, individuelle Unterstützungsbedarfe zu ermitteln und einen Plan zu erstellen, der die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert. Im Teilhabeplanverfahren werden die persönlichen Lebensumstände, Wünsche und Ziele der betroffenen Person berücksichtigt. Ziel ist es, eine passgenaue Unterstützung zu bieten, die es den Menschen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und aktiv am sozialen Leben teilzuhaben. Der Prozess umfasst in der Regel Gespräche mit der betroffenen Person, Angehörigen und Fachleuten, um die notwendigen Hilfen und Maßnahmen zu definieren. Das Verfahren ist Teil des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt und die Teilhabe an der Gesellschaft verbessert.