Wann ist die Pflegebedürftigkeit gegeben?

Antwort

Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen in der Alltagsbewältigung Unterstützung benötigt. In Deutschland wird Pflegebedürftigkeit in der Regel nach dem Pflegegrad-System bewertet, das seit 2017 in Kraft ist. Es gibt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und dem Unterstützungsbedarf richten. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere zugelassene Gutachter. Kriterien für die Einstufung sind unter anderem: 1. **Körperliche Beeinträchtigungen**: Schwierigkeiten bei der Mobilität, der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme. 2. **Kognitive und kommunikative Beeinträchtigungen**: Probleme mit dem Gedächtnis, der Orientierung oder der Kommunikation. 3. **Psychische Beeinträchtigungen**: Einschränkungen durch psychische Erkrankungen. Um als pflegebedürftig zu gelten, muss der Unterstützungsbedarf in der Regel mindestens sechs Monate bestehen.

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