Ab wann gilt man als sehbehindert?

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Als sehbehindert gilt man in Deutschland, wenn das Sehvermögen dauerhaft so eingeschränkt ist, dass es das tägliche Leben erheblich beeinträchtigt. Konkret ist dies im Sozialgesetzbuch (SGB IX) und in der Versorgungsmedizin-Verordnung geregelt. Man spricht von einer Sehbehinderung, wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge trotz bestmöglicher Korrektur (z. B. mit Brille) höchstens 30 % (Visus ≤ 0,3) beträgt. Es gibt verschiedene Abstufungen: - **Sehbehindert:** Visus auf dem besseren Auge ≤ 0,3 (30 %) - **Hochgradig sehbehindert:** Visus ≤ 0,05 (5 %) - **Blind:** Visus ≤ 0,02 (2 %) oder ein entsprechender Gesichtsfeldausfall Auch erhebliche Einschränkungen des Gesichtsfeldes können zu einer Einstufung als sehbehindert führen, selbst wenn die Sehschärfe noch besser ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband](https://www.dbsv.org/definitionen.html).

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