Die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, die Versorgungsstruktur zu verbessern und die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhöhen. Zu den Vorgaben, die aus Nordrhein-Westfalen in den Bund übernommen werden, gehören unter anderem: 1. **Strukturreformen**: Die Reform sieht eine stärkere Vernetzung von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen vor, um eine integrierte Versorgung zu fördern. 2. **Qualitätsorientierung**: Es wird ein Fokus auf die Verbesserung der Behandlungsqualität gelegt, einschließlich der Einführung von Qualitätsindikatoren und der Förderung von zertifizierten Behandlungsprogrammen. 3. **Finanzierung**: Die Reform beinhaltet neue Ansätze zur Finanzierung von Krankenhäusern, die eine bedarfsgerechte und transparente Mittelverteilung fördern sollen. 4. **Digitalisierung**: Die Förderung digitaler Lösungen in der Patientenversorgung und der Verwaltung wird als zentraler Bestandteil der Reform betrachtet. 5. **Personalentwicklung**: Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an qualifiziertem Personal in den Krankenhäusern sind ebenfalls Teil der Reform. Diese Punkte sind Teil eines umfassenden Ansatzes, um die Krankenhauslandschaft in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten.