Die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Weiterbildung in Intensivpflege und Neonatologie können je nach Land und Bildungseinrichtung variieren. Allgemeine Voraussetzungen sind jedoch häufig: 1. **Pflegeausbildung**: Eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder eine vergleichbare Qualifikation. 2. **Berufserfahrung**: Oft wird eine bestimmte Anzahl an Jahren Berufserfahrung in der Pflege, insbesondere in der Intensivpflege oder Neonatologie, vorausgesetzt. 3. **Zusätzliche Qualifikationen**: Manchmal sind spezielle Fortbildungen oder Zertifikate in der Intensivpflege erforderlich. 4. **Gesundheitliche Eignung**: Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung kann notwendig sein. 5. **Motivationsschreiben**: Einige Programme verlangen ein Motivationsschreiben oder ein persönliches Gespräch. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Bildungseinrichtung über die spezifischen Anforderungen zu informieren.