Welche Voraussetzungen gibt es für die Gründung eines MVZ?

Antwort

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der mehrere Ärzte verschiedener Fachrichtungen gemeinsam ambulante medizinische Leistungen erbringen. Die Gründung eines MVZ in Deutschland ist an bestimmte rechtliche und organisatorische Voraussetzungen geknüpft: **1. Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV):** Ein MVZ benötigt eine Zulassung als Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zulassung wird von der zuständigen KV erteilt. **2. Trägerschaft:** MVZ können von verschiedenen Trägern gegründet werden, z. B.: - Vertragsärzte oder Vertragsarztgruppen - Krankenhäuser - Gemeinnützige Gesellschaften (z. B. GmbH, Genossenschaft) - Kommunen **3. Gesellschaftsform:** Das MVZ muss als juristische Person oder als Personengesellschaft organisiert sein, z. B.: - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Eingetragene Genossenschaft (eG) - Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Partnerschaftsgesellschaft (PartG) **4. Ärztliche Leitung:** Ein MVZ muss von einem Arzt oder einer Ärztin geleitet werden, der/die dort angestellt oder als Gesellschafter tätig ist. **5. Fachärztliche Zusammensetzung:** Im MVZ müssen mindestens zwei verschiedene Fachrichtungen vertreten sein. Es können auch mehrere Ärzte einer Fachrichtung und mindestens ein Arzt einer anderen Fachrichtung tätig sein. **6. Beschäftigungsform:** Ärzte im MVZ können als Angestellte oder als Vertragsärzte (Gesellschafter) arbeiten. **7. Räumliche und organisatorische Voraussetzungen:** Das MVZ muss über geeignete Räumlichkeiten und eine entsprechende Organisation verfügen, um die Versorgung sicherzustellen. **8. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben:** Es müssen alle berufsrechtlichen, sozialrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere nach § 95 SGB V. **9. Anmeldung und Eintragung:** Das MVZ muss beim zuständigen Registergericht angemeldet und im Handelsregister eingetragen werden (bei GmbH oder eG). **10. Weitere Anforderungen:** - Vorlage eines Gesellschaftsvertrags - Nachweis der ärztlichen Leitung - Nachweis der fachlichen Zusammensetzung - Nachweis der Räumlichkeiten **Quellen und weiterführende Informationen:** - [Kassenärztliche Bundesvereinigung: MVZ](https://www.kbv.de/html/mvz.php) - [§ 95 SGB V – Medizinische Versorgungszentren](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95.html) Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und KV variieren. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen KV aufzunehmen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten