Um als Apotheke eine Herstellungserlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können je nach Land variieren, aber allgemein gelten folgende Punkte: 1. **Betriebsstätte**: Die Apotheke muss über eine geeignete Betriebsstätte verfügen, die den Anforderungen der Guten Herstellungspraxis (GMP) entspricht. 2. **Qualitätssicherung**: Es muss ein Qualitätssicherungssystem implementiert werden, das sicherstellt, dass die hergestellten Arzneimittel die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen. 3. **Fachpersonal**: Die Apotheke muss über qualifiziertes Personal verfügen, das die Herstellung der Arzneimittel überwacht und durchführt. Dies umfasst in der Regel einen approbierten Apotheker. 4. **Dokumentation**: Es müssen umfassende Dokumentationen über die Herstellungsprozesse, Rohstoffe und Endprodukte geführt werden. 5. **Genehmigung**: Die Herstellungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft. 6. **Hygiene- und Sicherheitsstandards**: Die Apotheke muss alle relevanten Hygiene- und Sicherheitsstandards einhalten, um die Sicherheit der hergestellten Produkte zu gewährleisten. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder Kammer über spezifische Anforderungen und den Antragsprozess zu informieren.