Sind Verletzungen schweigepflichtig?

Antwort

Die Schweigepflicht bezieht sich auf die Pflicht von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften, Informationen über die Gesundheit und Behandlung ihrer Patienten vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Verletzungen. Das bedeutet, dass medizinisches Personal ohne die ausdrückliche Zustimmung des Patienten keine Informationen über dessen Verletzungen an Dritte weitergeben darf, es sei denn, es gibt gesetzliche Ausnahmen, wie z.B. bei meldepflichtigen Krankheiten oder wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

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