Die Verantwortliche Person gemäß den GDP-Leitlinien (Good Distribution Practice) hat mehrere zentrale Verantwortlichkeiten, die sicherstellen sollen, dass Arzneimittel während des Vertriebs sicher und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften behandelt werden. Zu den wichtigsten Verantwortlichkeiten zählen: 1. **Sicherstellung der Qualität**: Gewährleistung, dass die Qualität der Arzneimittel während des gesamten Vertriebsprozesses aufrechterhalten wird. 2. **Einhaltung der Vorschriften**: Überwachung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Arzneimitteln. 3. **Schulung und Weiterbildung**: Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter, die an der Distribution beteiligt sind, angemessen geschult und über die GDP-Anforderungen informiert sind. 4. **Dokumentation**: Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation aller Prozesse und Aktivitäten, die mit dem Vertrieb von Arzneimitteln verbunden sind. 5. **Risikomanagement**: Identifizierung und Bewertung von Risiken, die die Qualität und Sicherheit der Arzneimittel während des Vertriebs beeinträchtigen könnten, sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung. 6. **Überwachung von Lieferanten**: Sicherstellung, dass alle Lieferanten und Dienstleister, die in den Vertriebsprozess involviert sind, die GDP-Anforderungen erfüllen. 7. **Reklamationsmanagement**: Bearbeitung von Reklamationen und Rückrufen von Arzneimitteln, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Diese Verantwortlichkeiten sind entscheidend, um die Integrität der Arzneimittelversorgungskette zu gewährleisten und die Sicherheit der Patienten zu schützen.