Ja, examinierte Pflegekräfte dürfen in Deutschland grundsätzlich Blut abnehmen, sofern sie dafür von einem Arzt oder einer Ärztin eine entsprechende Anordnung erhalten haben.... [mehr]
Nein, die venöse Blutentnahme gehört nicht zur CE-Klassifizierung. Die CE-Klassifizierung bezieht sich auf die Klassifizierung von chronischen venösen Erkrankungen (CVD) nach der CEAP-Klassifikation (Clinical-Etiological-Anatomical-Pathophysiological). CE 5 steht für eine chronische venöse Erkrankung mit abgeheiltem Ulkus (Geschwür). Die venöse Blutentnahme ist ein medizinisches Verfahren zur Entnahme von Blut aus einer Vene, das in der Regel zur Diagnose oder Überwachung von Krankheiten verwendet wird.
Ja, examinierte Pflegekräfte dürfen in Deutschland grundsätzlich Blut abnehmen, sofern sie dafür von einem Arzt oder einer Ärztin eine entsprechende Anordnung erhalten haben.... [mehr]